Stadt Apolda - Bürgerinformationssystem
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Beratung:
Herr Schade erläuterte zu Beginn zum vorliegenden Beschlussentwurf der Verwaltung, bzw. des Bürgermeisters zur Deckelung des Eigenanteils der Stadt an der Finanzierung der Landesgartenschau 2017, seinen Standpunkt zum Anliegen der Fraktion DIE LINKE., auf dessen Grundlage dieser Antrag beruht: Im Besonderen sollte damit a.) eine Kostenexplosion wie z. B. der Hamburger Oper, dem Leipziger City-Tunnel oder „Stuttgart 21“, um nur wenige Beispiele zu nennen, verhindert werden; b.) die Stadtverwaltung und der Stadtrat zur Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin gezwungen werden (und das fortschreibend) und c.) die wirtschaftliche und soziale Dimension hervorgehoben werden. Deshalb hat die Fraktion DIE LINKE. am 12. Oktober vergangenen Jahres einen Antrag eingebracht, der diese Ziele zum Inhalt hatte.
Nach einer sehr konstruktiven Diskussion am 12. Oktober und einem mit großer Mehrheit über alle Fraktionen getragenem Konsens wurde ein Beschluss gefasst, der noch einmal die Verwaltung aufforderte, nach weiteren Einsparmöglichkeiten zu suchen und zur Sitzung des Stadtrates am 21.12.2011 einen erneuten Beschlussentwurf, mit einer dann von allen getragenen und nachvollziehbaren zu deckelnden Summe, vorzulegen.
Während der Bürgermeister die Nichtvorlage am 21. Dezember damit entschuldigte, wegen der fehlenden Haushaltssatzung, diese nicht umsetzen zu können, setzte er den Beschluss für die heutige Sitzung ebenfalls nicht auf die Tagesordnung, obwohl der Haushalt heute beschlossen werden sollte. Erst nach deutlicher Intervention durch mich, so Herr Schade, und Herrn Häfner im Hauptauschuss, nachdem sich der Bürgermeister im unmittelbar davor stattfindenden Finanzausschuss noch außerstande sah, einen diesbezüglichen Beschluss ein zu bringen, folgte er dem Willen des Stadtrates vom 12. Oktober 2011, das war am 18. Januar 2012. Herr Schade erläuterte danach den zeitlichen Ablauf der Vorgänge sowie die Unstimmigkeiten, welche nach seiner Auffassung, dann am 23. Januar zur Vorlage der Drucksache zur Stadtratssitzung am 1. Februar führten.
Im Nachgang fragt Herr Schade an, ob laut Geschäftsordnung denn die Vorlage nicht fristgerecht eingereicht (fristgerecht wäre am 20.01. gewesen) wurde. Der Bürgermeister hätte diese demnach als Dringlichkeitsvorlage einreichen müssen.
(Der gesamte Wortlaut des Redebeitrages wurde der Niederschrift als Anlage beigefügt und kann bei Interesse im Büro des Stadtrates eingesehen werden.)
Herr Mohring bemerkte zur Frage des Herrn Schade über die Einhaltung der Einreichungsfrist zur Beschlussvorlage, dass mit der Genehmigung der Tagesordnung dieser Sitzung die Vorlage Beratungsgegenstand wurde und keine Möglichkeit der Änderung mehr besteht.
Er stellte einen Ergänzungsantrag zum Beschlusstest als Nachsatz nach dem Satz 1:
Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils ist eine Kreditfinanzierung sowie eine Verwendung der zweckgebundenen Rücklage zum Erwerb der Stadthalle ausgeschlossen. Die jährlichen Haushalte sind ohne Defizite abzuschließen.
Herr Schade bittet Herrn Jagdberg, Leiter der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung, um eine rechtliche Prüfung über die Grundlage dieses Beschlusses, er steht nicht als Dringlichkeitsantrag auf der Tagesordnung und das Datum ist nicht fristgerecht als Einreichungstermin ausgewiesen. Herr Jagdberg informierte, dass der Beschluss bereits in der zugestellten Tagesordnung enthalten war, die Ladung zur Sitzung wurde den Stadtratsmitgliedern fristgerecht zugestellt. Eine Dringlichkeit sei nicht gegeben.
Herr Richter erklärte, dass die FDP-Fraktion für den Deckelungsbeschluss stimmen wird. Die Summe des Eigenanteiles von 15 Millionen Euro erscheint bei einem Vergleich mit Erfurt, die die Bundesgartenschau mit 100 Millionen Gesamtkosten und einem Eigenanteil von 10 Millionen beziffern, sehr hoch bei einem Gesamtwert von 60 Millionen Euro in Apolda.
Dem geänderten Beschlusstext wurde mit dem Ergänzungsantrag des Herrn Mohring – mehrheitlich - zugestimmt!
Herr Häfner betonte noch einmal, dass die Willenserklärung des Stadtrates erkennbar sein muss.
Der Beschluss wurde mit der o. g. Änderung gefasst.
Der Stadtrat der Stadt Apolda beschließt, dass der in der Sitzung des Stadtrates am 14.09.2011 mit dem Handlungskonzept beschlossene Eigenanteil der Stadt an der Gesamtfinanzierung der Landesgartenschau 2017 in Höhe von 15.504.423 € (brutto) nicht überschritten werden darf. Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils ist eine Kreditfinanzierung sowie eine Verwendung der zweckgebundenen Rücklage zum Erwerb der Stadthalle ausgeschlossen. Die jährlichen Haushalte sind ohne Defizite abzuschließen.
Gleichzeitig wird der Beschluss aus der Stadtratssitzung vom 12.10.2011 mit der Nr. 244-XIX/11 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Herr Dr. Frosch verließ die Sitzung nach diesem Tagesordnungspunkt (ca. 19:40 Uhr). Es folgte eine Pause von 10 Minuten.
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