Stadt Apolda - Bürgerinformationssystem
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Beratung:
Herr Eisenbrand begrüßte vorab die Damen Guthmann und Müller vom Verein „Grenzenlos e. V.“ aus Jena und erläuterte den Inhalt des Auftrages des Sozialausschusses (SAS), mit dem Verein Verhandlungen über die künftige Betreibung des Obdachlosenwohnheimes (OWH) aufzunehmen und einen Vertragsentwurf vorzubereiten. Dabei wurde festgestellt, dass das Objekt in der Bernhardstraße 1 für das Obdachlosenheim zu groß ist. Andere Mieter für dieses Objekt zu finden, stellt sich jedoch auch sehr schwierig dar.
Im Sozialausschuss am 9. Mai 2011 wurden die aktuellen Probleme bei der Betreibung des OWH seitens der Verwaltung ausführlich dargelegt.
Aufgrund des Wegfalls von geförderten Maßnahmen stellte sich die Situation insgesamt so dar, dass eine Weiterbetreibung durch die Stadt in der bisherigen Form und der hohen Qualität nur unter drastischen Kostenerhöhungen möglich gewesen wäre.
Welche Alternativen standen daher zur Disposition: 1. Qualitätsverlust durch reduzierten Betreuungsaufwand oder 2. die Übertragung an einen freien Träger.
Im Ergebnis sollte durch die Verwaltung eruiert werden, ob es freie Träger gibt, die für eine solche Aufgabe in Frage kommen und wenn, zu welchen Bedingungen.
Im Amtsblatt 05/2011 erfolgte daraufhin eine öffentliche Interessenabfrage zur Betreibung des OWH durch einen freien Träger, anschließend wurden die Interessenten aufgefordert, unter Vorgabe gleicher Kriterien ein geeignetes Betreibungskonzept vorzulegen.
Über die Ergebnisse und den aktuellen Stand wurde dann in der Sitzung am 29. August 2011 im SAS beraten; dabei wurde festgelegt, dass der „Internationale Bund Jena“ und der Verein „Grenzenlos e. V.“ zur nächsten Sitzung eingeladen werden sollten. Dies erfolgte zur Sitzung am 26. September 2011, in der die beiden Interessenten sich und ihre Konzepte vorstellten. Bei dem Verein „Grenzenlos e. V.“ überzeugten dabei das soziale Credo, die Kostenstruktur und besonders auch das Konzept.
Dieses sieht perspektivisch die Bildung einer betreuten Wohngruppe und deren Herauslösung aus dem OWH vor, was sowohl für die soziale Wiedereingliederung der Betroffenen förderlich ist als auch für die Reduzierung der Betreuungskosten.
Der SAS hat die Verwaltung dann beauftragt, mit dem Verein „Grenzenlos e. V.“ Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, einen Vertrag vorzubereiten, der die künftige Betreibung des OWH durch den Verein zum Inhalt hat. Der erste Vertragsentwurf wurde im SAS am 16. Januar 2012 vorgestellt, ausführlich diskutiert und es wurden verschiedene Änderungsvorschläge eingearbeitet.
Abschließend wurde noch einmal deutlich gemacht, dass die Diskussion um die Zukunft der Immobilie Bernhardstr. 1 mit der zukünftigen Betreibung des OWH nichts zu tun hat.
Der vorliegende Vertragsentwurf ist mit den Vertretern des Vereins abgestimmt; Herr Eisenbrand bedankte sich für die konstruktiven und zügigen Verhandlungen. Mit dem Beschluss über den vorliegenden Vertrag kann die Qualität der Obdachlosenbetreuung als eine Pflichtaufgabe der Verwaltung langfristig gesichert werden und das mit einem deutlich geringeren Kostenaufwand.
Frau Törpel informierte über die stattgefundenen fünf Beratungen des SAS, deren Ergebnisse in den Vertrag eingearbeitet wurden, welcher der Stadt eine jährliche Einsparung von 40.000 Euro bringt. Die Vertragsinhalte entsprechen den Angeboten, welche die Stadt bereits seit Jahren im OWH praktiziert. Erwähnt wurde dabei positiv von Frau Törpel, dass die zwei Arbeitnehmer im Bereich der Stadtverwaltung bleiben können.
Herr Weirich machte deutlich, dass die im Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufgestellten Maßgaben, wie die „Abgabe“ des Rechnungsprüfungsamtes an den Landkreis oder die Abgabe des Obdachlosenheimes an einen freien „Träger“ für gut gehalten wird. Die Frage ist jedoch, ob so tatsächlich Kosten eingespart werden können, da das Personal bei der Verwaltung verbleibt und zusätzlich ein Dienstleister bezahlt werden muss. Er fragt deshalb nach, wann die Verwaltung einen Personalbedarfsplan vorlegt, welcher mit dem Stellenplan abgestimmt ist? Erst dann ist eine Beurteilung der Kostenersparnis möglich, so Herr Weirich. Er ergänzt, dass die Schließung der Immobilie Bernhardstraße 1 mit dem Zieltermin 31.03. eine Absichtserklärung ist und keine endgültige Entscheidung darstellt und seine Fraktion unsicher ist, hierzu dem Beschluss zuzustimmen.
Herr Dr. Macher wies darauf hin, dass das Votum des Sozialausschusses nicht nur finanzielle Hintergründe hatte, sondern der Verein ein überzeugendes Konzept vorgelegt hat, dass die Hoffnung geweckt hat, dass unsere Obdachlosen wieder stärker sozial integriert werden, als wir dies bisher konnten. Es gab hier auch ein Alternativangebot eines bundesweit agierenden Konzerns, welcher jedoch ohne „Herzblut“ für die Sache, um die es hier geht, sein Anliegen vortrug.
Herr Sven Zimmermann fragte nach, wie sich die Summen im Konzept, genauer gesagt, die Zuschüsse durch die Stadt in den ersten drei Jahren zusammensetzen, da im vorgelegten Vertrag eine Summe von 78.000 Euro genannt wird. Nach Rücksprache mit Herrn Bauer, über die aktuellen Gesamtkosten in Zusammenhang mit dem Obdachlosenheim, wurde eine Summe von 120.000 Euro genannt. Diese 120.000 Euro findet man auf der Seite „Kostenplanung“ der Anlage zum Konzept des Vereins „Grenzenlos e. V.“, wobei eine offensichtliche Einsparung hierbei Herrn Zimmermann nicht ersichtlich ist und zusätzlich noch die Personalkosten dazukommen. Auch dazu sollte die Personalbedarfsanlayse vorliegen, damit ersichtlich ist, dass auch hier Kosten eingespart werden.
Herr Dr. Macher erläuterte zur Zusammensetzung der angesprochenen Differenz von 40.000 Euro, dass dazu eine andere Übersicht abgesprochen war und bat Herrn Stefan Zimmermann, diese Unstimmigkeit bei der Anlage „Kostenplanung“ zu erläutern.
Herr Stefan Zimmermann, Fachbereichsleiter Zentral- und Ordnungsverwaltung, erklärte zu dieser Anlage, dass sich die Kosten aus den in der Mitte des Blattes aufgeführten Kosten im ersten Jahr die 18.000 Euro vom Verein plus der 60.000 Euro von der Stadt; im zweiten Jahr die 13.000 plus die 60.000 Euro der Stadt und im dritten Jahr 8.000 plus 60.000 Euro der Stadt zusammensetzen und diese Summen sich im Vertrag unter § 2 wiederfinden. Nicht berücksichtigt wurden die Kosten für die Miete, da diese für die Stadt entfallen.
Zusätzlich wurden die Stadträte gebeten, sich in ihren Haushaltsplänen auf den Seiten 78 und 79 die Übersicht über die Kosten für die Obdachlosenbetreuung vorzunehmen, wobei hier eine Ausgabenminderung von 2011 mit 133.330 Euro Kosten auf den geplanten Ansatz für 2012 mit 94.630 Euro ersichtlich ist. Zur Frage nach dem Personal kann im öffentlichen Teil der Sitzung keine Auskunft gegeben werden, dann müsste die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden.
Herr Sven Zimmermann ergänzte hierzu, dass die Zahlen jetzt noch etwas unklar sind und zu dem Personalverfahren er den Geschäftsordnungsantrag stellt, die Drucksache in den SAS zurück zu verweisen, bis eine Personalbedarfsanalyse vorliegt.
Herr Stefan Zimmermann informierte, dass die Personalbedarfsbemessung derzeit vom Thüringer Datenschutzbeauftragten geprüft wird, inwiefern die Daten ungeschwärzt oder ganzheitlich zur Verfügung gestellt werden können. Sie beschränkt sich auf die Kernverwaltung. Hier geht es jedoch nicht um die Kernverwaltung, sondern auch um die Umsetzung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes, wo dringender Bedarf besteht. Die zweite Stelle ist für eine Besetzung im Bereich Betriebshof/Friedhof entsprechend der Ausbildung vorgesehen, da hier eine Stelle in diesem Jahr frei wird, sodass die Personalkosten auch haushalterisch eingeplant sind.
Frau Sternberger stellte fest, dass nach ihrer Meinung hier nicht unterschieden wird, ob der Stellenplan für die Planstelle bzw. die Person gemacht wird und fragt nach der aktuellen Untersetzung zur Personalbedarfsbemessung. Sie zweifelt auch an, dass eine gesamtheitliche Bedarfsbemessung in einem viertel Jahr umfassend möglich ist.
Herr Sven Zimmermann fragte noch einmal nach den aktuellen Zahlen und sieht hier keine Kosteneinsparung. Er hinterfragt den Sinn der heutigen Beschlussfassung.
Herr Stefan Zimmermann antwortete, dass eine Antwort – im nichtöffentlichen Sitzungsteil – dazu geben werden kann.
Herr Linke stellt fest, dass für die Entscheidung die Beschlussfassung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gelegt wird. Deshalb wird dieser Tagesordnungspunkt verschoben. |
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