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Drucksache - 395/11  

 
 
Betreff: Beschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes "Am Graben", Gemarkung Utenbach
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
eingereicht von:Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 3 - Stadtplanung und Bauwesen Bearbeiter:Seitz, Tanja
Beratungsfolge:
Bau- und Werkausschuss des Stadtrates der Stadt Apolda Vorberatung
08.11.2011 
XXIII. Sitzung des Bau- und Werkausschusses des Stadtrates der Stadt Apolda      
Stadtrat der Stadt Apolda Entscheidung
21.12.2011 
XX. Sitzung des Stadtrates der Stadt Apolda ungeändert beschlossen  (251-XX/11)
Anlagen:
Lageplan_Am_Graben
DS395_Am_Graben-Begründung

Beschlusstext:

 

Der Stadtrat beschließt:

Die Satzung über den Bebauungsplan „Am Graben“ Gemarkung Utenbach, in Kraft getreten am 03.11.1992, wird ersatzlos aufgehoben.

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung zur Auf­hebung der Satzung des Bebauungsplanes vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:

Nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von folgenden Trägern öffentlicher Belange, sowie privater Personen:

keine,

da keine Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplans erhoben wurden

 

2. Die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes, in der ergänzend auch die zu erwartenden Aus­wirkungen auf die Belange des Umweltschutzes (Umweltbericht) dargelegt wurden, wird gebilligt. Damit sind sowohl die Begründung als auch der Umweltbericht Bestandteil des Aufhebungsverfahrens (siehe Anlage).

 

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Aufhebung der Satzung des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung zu beantragen. Dabei ist dem Bebauungsplan eine zusammen­fassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB beizufügen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo die Verfahrens­akte während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 38 (1) der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes und anderer Gesetze vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 114), waren ….. Mitglieder des Stadtrates der Stadt Apolda von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


 

Es wird entschieden, dass die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind und daher die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt.

Ja

Nein

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Betr. Haushaltstelle: ………………………….              HH-Ansatz lfd. Jahr: ………………………….

 

davon für o.g. Maßnahme: ………………….              Mittel stehen zur Verfügung: …………………

 

Deckungsvorschlag: ………………………………………………………………………………………………

 


Anlage:

Begründung für die Aufhebung des B-Planes einschl. Umweltbericht und Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_Am_Graben (995 KB)    
Anlage 2 2 DS395_Am_Graben-Begründung (549 KB)