Der Stadtrat stellt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2009 fest und beschließt die Entlastung des Bürgermeisters.
Begründung:
Es wird entschieden, dass die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind und daher die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt.