Stadt Apolda - Bürgerinformationssystem
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Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt den Erwerb der Stadthalle im Jahr 2015 durch die Wohnungsgesellschaft Apolda mbH (WGA)/Stadt Apolda unter Wahrnehmung der im Leasingvertrag vereinbarten Kaufoption.
Begründung: Um eine Finanzierung bei deutschen Kreditinstituten zu ermöglichen wurde vorsorglich der zweckgebundene Anteil der allg. Rücklage von derzeit 2.250.000 € gesperrt. Eine Finanzierung soll über die WGA realisiert werden. Zur Ansparung des notwendigen Eigenmitteleinsatzes in der WGA wird auch weiterhin auf Gewinnausschüttungen verzichtet.
Wirtschaftliches Ziel dieses Beschlusses ist es: 1. Beendigung des bestehenden Leasingvertrages im Jahr 2015. 2. Endgültige Klärung der Eigentumsverhältnisse. 3. Lösung der steuerlichen Herausforderung der Vermietung an gemeinnützige Vereine. 4. Nachhaltige Einsparung der Leasingrate (2014 = 842 T€) und damit einhergehend Entlastung des städtischen Vermögenshaushalts.
Begründung:
Finanzielle Auswirkungen:
Betr. Haushaltstelle: …………………………. HH-Ansatz lfd. Jahr: ………………………….
davon für o.g. Maßnahme: …………………. Mittel stehen zur Verfügung: …………………
Deckungsvorschlag: ………………………………………………………………………………………………
Anlagen: Erläuterung zum Beschluss über den Erwerb der Stadthalle
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